Hi @ all, ich habe mich ein wenig mit dem Thema "Musik on hold" beschäftigt... In den meisten Fällen ist dies eine Funktion, die jedoch - wie Heiko bereits sagt - nicht dem Endgerät selber, sondern einer Telefonanlage oder einem anderen vermittlungstechnischen Gerät zufällt. Eine große Ausnahme (für das Festnetz) sind die analogen Telefongeräte der Siemens Gigaset-Reihe, die eine eigene "Wartemusik" einspielen (Ansage: "Ihre Verbindung wird gehalten"), sofern diese nicht an einer Telefonanlage angeschlossen sind, die diese Funktion selber unterstützt. Dass der Anwender seine "Music-on-Hold"-Wiedergabe selber auswählen könnte, hätte jedoch seine Vor- und Nachteile: Vorteile: - Das Programm würde "schlanker", falls es um die RAW-Daten der eingespielten Musik erleichtert würde. - Die Halte-Music kann "personalisiert", somit dem Benutzerwunsch angepasst werden Nachteile: - es muss die Abspielfunktion mit allen Plausibilitäts-Prüfungen auch für "Music-on-hold" definiert werden, - es muss eine externe Datei wiedergegeben werden, was wiederum zu einer höheren Fehleranfälligkeit führt, und zur Vermeidung von solchen Fehlern zu einem erhöhten Plausibilitäts-Prüfungsaufwand führt und jetzt lacht bitte nicht! - Urheberrechtlich geschützte Musik ist GEMA-Pflichtig! Man könnte, würde diese Funktion verfügbar werden, theoretisch hingehen, sich das neueste Stück von Beyonce als WAV besorgen, und als nette Halten-Musik wiedergeben lassen. Während nun der "gehaltene" Gesprächspartner rhythmisch zur Musik zuckt, und die nette Abwechslung ziemlich gut finden wird, verursacht derjenige, der die Musik einspielt, eine öffentliche Vorführung. Er mag zwar gewisse Nutzungsrechte an dieser Musik haben (durch den Kauf der CD etc.) - er darf sie jedoch noch lange nicht öffentlich vorführen, ohne diese öffentliche Vorführung der GEMA zu melden. Es mutet zwar seltsam an, aber in der Vergangenheit sind bereits mehrfach Firmen oder Privatées, die eine urheberrechtlich geschützte Musik ohne vorherige Meldung an die GEMA als "Music-on-hold" eingespielt hatten, erfolgreich abgemahnt worden, oder wurden nachträglich zur Zahlung einer großzügig geschätzten GEMA-Gebühr verpflichtet. Dass es jedoch rechtlich bedenklich für Heiko sein sein könnte, falls Phoner(Lite) eine Funktion anbietet, die es ermöglicht, eine eigene Wartemusik auszuwählen und im Falle von "Hold" wiedergeben zu lassen, nehme ich nicht an. Ich persönlich fände eine solche Möglichkeit "nett", und würde sie wahrscheinlich auch nutzen. Viele Grüße vom Kai
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