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Normal Topic Unerwünschte anonyme Werbeanrufe... (Read 3383 times)
Suppenkasper
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Unerwünschte anonyme Werbeanrufe...
08. Sep 2007 at 16:01
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Hallo,

durch diesen Beitrag von Heiko aufgeschreckt und dennoch fachmännisch informiert, habe ich direkt einmal Auskünfte zum Schutz vor anonymen Anrufern eingeholt.

Auf meinem Teilnehmeranschluss ist das vermittlungstechnische Leistungsmerkmal ACR zum Abweisen anonymer Anrufer aktiv. Weitere Informationen zu ACR erhält man hier oder mit der Suchfunktion des Forums.

Seit dem ich jedoch durch diesen Beitrag weiß, wie es manche Werbetreibende noch immer schaffen, bis zu meinem Anschluss durchgestellt zu werden - nämlich mit dem Leistungsmerkmal CLIP -no screening- -wollte ich von der Deutschen Telekom wissen, wieso das ACR nicht auch übermittelte Daten abdeckt, von denen der Übermittler will, dass sie nicht von der Vermittlungsstelle verifiziert werden.

Lapidare Auskunft: ACR gibt's, und CLIP -no screening- gibt's - was dagegen machen kann man hier nicht. Jedoch bietet die Deutsche Telekom kein CLIP -no screening- an.

Diese Möglichkeit, trotz oft bewusst falscher übermittelter MSN-Daten dennoch anonym unerwünscht anrufen zu können, macht die Einrichtung von ACR letztendlich wirkungslos. Selbst wenn sich der unerwünscht anrufende Werbetreibende der Vorgabe falscher Tatsachen schuldig macht - wie will man nachweisen, wer denn da gerade angerufen hat?

Diese Art der Hilflosigkeit wiederum hat mich zu folgender EMail an die deutsche Bundesnetzagentur befleissigt:

Quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, da ich mich zuständigkeitshalber an Sie als Aufsichtsbehörde mit dem Bedürfnis nach einer  rechtlich verbindlichen Auskunft wende.

Der Hintergrund ist, da sich die Anzahl unerwünschter anonymer Anrufe Werbetreibender  auf bis zu 30 innerhalb von drei Stunden in der Zeit von 19.00 - 22.00 Uhr gesteigert hatte, dass ich in der näheren Vergangenheit folgende Maßnahmen ergriffen hatte:

- Eintrag in die Robinson-Liste des Verbands des Deutschen Direkt-Marketings
- Zuschaltung des vermittlungstechnischen Leistungsmerkmals ACR - Blockieren von anonymen Anrufern

Zwischenzeitlich vergingen lediglich drei ruhige Monate. Jedoch werde ich - mit steigernder Tendenz - von Werbetreibenden angerufen, die als Rufnummer beliebige numerische Zeichenfolgen übermitteln, die jedoch bisher keiner existenten Teilnehmernummer zugeordnet werden konnten.

Auf Nachfrage bei der Deutschen Telekom wurde mir mitgeteilt, dass diese Anrufer ein vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal des DSS1-ISDN nutzen, welches als "CLIP no screening" bezeichnet wird. Dieses Leistungsmerkmal soll jedoch nach Auskunft der Deutschen Telekom angeblich von der Deutschen Telekom nicht angeboten werden, da es im deutschen DSS1-ISDN angeblich nicht verfügbar ist. Dieser Auskunft steht hingegen, dass meines Wissens nach das DSS1-Protokoll europaweit einheitlich und unverändert für die ISDN-Telekommunikation eingesetzt wird, so dass lediglich eine Funktion dieses Protokolls durch den Anbieter zumindest nicht öffentlich angeboten wird.

Bei dem Leistungsmerkmal "CLIP no screening" wird vom anrufenden Teilnehmer über das Leistungsmerkmal CLIP eine "kundenspezifische Rufnummer", respektive eine durch die Vermittlungsstelle vor der Weitergabe an den Angerufenen nicht als existenter Teilnehmeranschluss verifizierte MSN übermittelt, die in der Vermittlungsstelle aufgrund des Funktionszusatzes "no screening" auf Wunsch des anrufenden Teilnehmers zudem nicht auf eine Art von Authentizität hin überprüft wird.

Eine Verifizierung des Anrufers durch den unerwünscht Angerufenen ist somit erneut nicht möglich. 

Damit können anrufende Werbetreibende oder Wahlcomputer trotz allen Versuchen, Vorkehrungen gegen anonyme Anrufer zu betreiben, dennoch weiterhin anonym bleiben, da eine beliebige numerische Zeichenfolge als MSN des Anrufers übermittelt werden kann, ohne dass der Angerufene an einem analogen oder digitalen ISDN-Teilnehmeranschluss die Authentizität der übermittelten MSN prüfen kann. 

Es soll hiermit durch die anrufenden Werbetreibenden offenkundig das Leistungsmerkmal ACR dadurch umgangen werden, dass - wie bei mir in der Vergangenheit bereits aufgetreten - Zeichenfolgen wie "110" oder "007" übermittelt werden.

Ich bedanke mich bei Ihnen bereits im Voraus um Ihre Auskunft darüber, ob es der rechtlichen Verpflichtung des Anschluss-Anbieters genügt, ACR auf Wunsch und ausdrückliche Nachfrage hin kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn mit der Methode "CLIP no screening" das ACR (Abweisen anonymer Anrufer) gleichzeitig ohne einen technischen Aufwand seitens anonym bleibender Werbetreibender umgangen werden kann.

In diesem Fall sehe ich den Umstand als erfüllt an, dass ein Schutz vor anonymen Anrufern - so wie er bereits in einer entsprechenden europäischen Normierung  Ausdruck findet - nicht besteht. 

Die Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, einen Schutz vor anonymen Anrufern zur Verfügung zu stellen, wäre ausdrücklich bereits dadurch nur eingeschränkt erfüllt, dass die entsprechende Funktion ACR nicht auf  Anrufer, deren Rufnummer auf eigenen Wunsch hin nicht durch eine Vermittlungsstelle verifiziert werden soll, ausgedehnt ist.

Ihre Auskunft wäre meiner Argumentation gegenüber der Deutschen Telekom insofern hilfreich, als dass Sie mir die rechtliche Qualität des Anliegens verdeutlichen würden, und Sie selbst vielleicht die Notwendigkeit einer näheren Prüfung des vorstehend beschriebenen Umstands erkennen könnten.

Mit freundlichen Grüßen


Ich halte Euch auf dem Laufenden...

Viele Grüße vom Kai
  
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Re: Unerwünschte anonyme Werbeanrufe...
Reply #1 - 10. Sep 2007 at 13:35
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Also, es gibt hierzu noch mehr neue Erkenntnisse:

Die Privatkunden-Hotline wusste gestern nichts mit dem Leistungsmerkmal "CLIP -no screening-" anzufangen. Daraufhin rief ich die Telekom-Störungsstelle an, und meldete eine "wahrscheinlich bundesweite Störung des ACR" Wink.

Heute erhielt ich einen Rückruf von der Technik, dass mit dem ACR alles in Ordnung sei, jedoch das Abweisen von Anrufern, die eine "CLIP -no screening-"-MSN übermitteln, mit ACR nicht möglich sei. Ich könne jedoch bis zu 10 Rufnummern in der Vermittlungsstelle hinterlegen, die dann automatisch abgewiesen werden würden.

Daraufhin äußerte ich mich sehr betroffen drüber, dass ein ausreichender Schutz vor anonymen bzw. auf eigenen Wunsch anonymisierten Anrufern nicht bestünde. Meines Erachtens sollte ACR auch diejenigen ausschließen und blockieren, die etwas anderes übermitteln wollen als sie übermitteln sollen, nämlich deren eigene Rufnummer. Ansonsten wäre ACR wirklich sinnlos.

Weiterhin deutete ich an, dass es wahrscheinlich alleine in Deutschland so um die 160 Call-Center geben würde, die im Auftrag von Tele2 deren Produkte verkaufen, der Konzern Tele2 sich jedoch offensichtlich außer Stande sieht, ein zentrales Register von "Werbeverweigerern" anzulegen - eine angebliche Verpflichtung hierzu bestünde nur bei den jeweiligen Call-Centern. Und da ich dass Gefühl habe, dass jedes neue Tele2-Callcenter auch mich anrufen würde - unter Nutzung einer "CLIP -no screening-"-Funktion wohlgemerkt - würde mir das ACR absolut nichts mehr nutzen.

Der Techniker wirkte zwar betroffen, meinte jedoch hierzu, dass "Siemens oder AlcaTel" da jetzt erst einmal etwas erfinden müssten, dass auch Anrufer ohne verifizierte Rufnummern blockiert. Doch so einfach sei das ja nicht. Sehr viele Kunden würden CLIP -noscreening- mittlerweile haben wollen, so dass es ja nun auch von der Telekom auf Nachfrage angeboten würde.

"Acha", dachte ich, "also doch!" - und rief als nächsten die Privatkunden-Hotline an, um das Leistungsmerkmal "CLIP -no screening-" zu beauftragen. Komisch, die Mitarbeiterin wusste auch direkt bescheid, und nannte mir den Bezugspreis von 1,95 € monatlich.

Auf meine Nachfrage hin, wie ich es mit meinen Endgeräten anstellte, etwa keine MSN zu senden, ohne jedoch diese MSN zu unterdrücken, konnte mir meine Gesprächspartnerin mitteilen, dass es ausreichen würde, das CLIP -no screening- einzuleiten (bei Phoner - wenn das Leistungsmerkmal aktiviert ist - mit einen "*"), jedoch dahinter keine Rufnummer zu notieren. Es handelt sich somit nicht um eine fallweise oder ständige Unterdrückung der Rufnummer (was bei der Telekom dem Leistungsmerkmal CLIP2 oder CLIP3 entsprechen würde, wenn ich mich nicht täusche) - die würde durch das ACR blockiert werden - sondern um die Übermittlung von "NICHTS"...

Seltsamerweise findet sich darüber in den Tarif- und Funktionsübersichten im Internet rein garnichts!

Diese Geschichte nimmt nun also eine völlig neue Qualität an, und ich vermute, dass die Deutsche Telekom nicht mit Leichtigkeit in dieser Zwickmühle verbleiben können wird: Einmal möchte sie ja nun auch Call-Center-Kunden bedienen, denen die üblichen Tricks zum Umgehen so gut wie jedes Schutz-Mechanismusses vor anonymen Anrufen bekannt sein dürften. Zum anderen ist die Deutsche Telekom rechtlich verpflichtet, unentgeltlichen Schutz vor anonymen Anrufern anzubieten.

Sobald ich Bescheid durch die Bundesnetzagentur habe, mache ich weitere Rückmeldung zu dieser Form von Geschäftemacherei und Pflichterfüllung Wink.

Viele Grüße vom Kai
  
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